Protokoll der Betriebsversammlung vom 29.11.2006
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht über die bisherige Tätigkeit des Betriebsrates
3. Optierung in den BAGS-Kollektivvertrag
4. Betriebsratsumlage
5. Wünsche der KollegInnen an die Arbeit des Betriebsrates
6. Allfälliges
Anwesende: 33 KollegInnen
Als Gast nimmt Kollege Schaller von der GPA an der Betriebsversammlung teil.
Begrüßung
Begrüßung durch den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Kollege Adler. Zur vom Betriebsrat vorgeschlagenen Tagesordnung gibt es keine Ergänzungen bzw. Einwände.
Bericht über die bisherige Tätigkeit des Betriebsrates
* Konstituierung des Betriebsrates
* Etablierung von Infomails zur Information der Belegschaft
* Etablierung regelmäßiger Betriebsratssitzungen und eines Arbeitsprocederes für die Betriebsratsarbeit
* Einholen von Informationen zum BAGS-Kollektivvertrag, Termin mit der GPA dazu
* Versuch einen ersten Termin mit der Geschäftsführung zu bekommen - eine unendliche Geschichte
* Vereinbarung einer gemeinsamen Besprechung mit den Betriebsratskörperschaften von PSD und Reintegra, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten
Optierung in den BAGS-Kollektivvertrag
Viele KollegInnen haben Brief von der GF mit der Optierungsmöglichkeit bekommen, aber nicht alle. Klar ist, dass der Kollektivvertrag für die Beschäftigten in Krankenanstalten nicht gilt; warum ihn andere nicht bekommen haben, muss noch geklärt werden und wird der Geschäftsführung als Frage übermittelt.
Entsprechend der Diskussion auf der Betriebsversammlung besteht einhellig die Ansicht, dass die Informationen im Brief der GF nicht ausreichend waren, um sich entscheiden zu können.
Bis Januar 2006 hat dieser Kollektivvertrag nur für jene Betriebe gegolten, welche Mitglied der freiwilligen
ArbeitgeberInnenvereinigung „Bundesgemeinschaft der ArbeitgeberInnen im Gesundheits- und Sozialbereich“ sind. Seit der sog. Satzung (Verpflichtend-Machung) durch die Schlichtungsstelle gilt er für alle Lohnabhängigen in diesen Bereichen mit wenigen Ausnahmen, u.a. Krankenanstalten. Somit gilt er seit Betriebsgründung auch für einen Gutteil der KollegInnen in der SDW.
Entsprechend des Kollektivvertrages muss die Geschäftsführung innerhalb von 4 Monaten die Möglichkeit zur Optierung in die gehaltsrechtlichen Bestandteile des BAGS-KV, welche im Gegensatz zu allen sonstigen Bestimmungen nicht automatisch gelten, anbieten, woraufhin die betroffenen KollegInnen zwei Monate für ihre Entscheidung Zeit haben. Soweit die Einleitung von Kollege Magnus.
Fragen zum BAGS-KV
* Sollen KollegInnen, deren Dienstverträge befristet sind - insbes. wenn die Befristung mit Jahresende 2006 ausläuft - optieren oder auf neue BAGS-konforme Verträge warten?
Falls abzusehen ist, dass der Vertrag verlängert wird, ist eine Optierung sinnvoll, sonst könnten alle möglichen Punkte neu verhandelt und somit verändert werden.
* Was passiert, wenn ich unterschreibe? Wann bekomme ich das neue Gehalt? Bekomme ich einen neuen Vertrag?
Es muss kein neuer Vertrag ausgestellt werden. Das neue - höhere - Gehalt würde mit Jahresbeginn 2007 in Kraft treten. Wenn das Gehalt nach BAGS höher wäre, ist es aber nicht sicher, ob gleich die gesamte Erhöhung ausbezahlt wird oder diese - in 7 gleich großen Teilbeträgen bis 2014 - angepasst wird. (Anmerkung zum Protokoll: Seitens der GF gab es auf ihrer Informationsveranstaltung am 5.12.2006 die Aussage, dass nachdem alle Optierungen abgeschlossen wurden, eine Berechnung der Kosten erfolgen wird und wenn leistbar die höheren Gehälter sofort vollständig ausbezahlt werden.)
* Das überstundenpauschale soll verändert werden - braucht es einen neuen Vertrag? Was ändert sich?
Wenn das überstundenpauschale in beiderseitigem Einvernehmen geändert wird, ist ein neuer Vertrag erforderlich. Sollte der Betrag gleich bleiben, könnte sich in Einzelfällen die Stundenanzahl verändern, da die Berechnungsgrundlage auf Basis eines Gehalts nach BAGS anders ist, der sog. Stundenteiler sich ändert, da die Normalarbeitszeit im FSW 40, nach BAGS aber nur 38 Stunden ist. Wenn die Stundenanzahl gleich bleiben soll, muss die Höhe des überstundenpauschales verändert werden.
Wenn im Einzelvertrag ein überstundenpauschale vereinbart war, dann wird dieses durch die Optierung nur was die Anzahl der darin enthaltenen Stunden betrifft, verändert.
* Gibt es im BAGS-KV Zulagen?
Ja, es gibt verschiedene Zulagen. In unserem Bereich wird wohl vor allem die Gefahren- und Erschwerniszulage zum Tragen kommen, wo KollegInnen direkten KlientInnenkontakt haben. Warum zwischen den Abteilungen und sogar KollegInnen, wo dies der Fall ist, in den Briefen zur Optierung ein Unterschied gemacht wurde, ist für die Anwesenden nicht nachvollziehbar. Sowohl der anwesende Kollege der GPA als auch Betriebsrat und die TeilnehmerInnen sind einer Meinung, dass alle KollegInnen, die KlientInnenkontakt haben, diese Zulage haben sollten.
* Wer legt fest, wer Zulagen bekommt?
In Kollektivvertrag ist geregelt, dass die Bedingungen für die Zuerkennung der Gefahren- und Erschwerniszulage in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden müssen.
* Im Einzelvertrag steht, dass die Gehaltsanpassungen analog zu den vertragesbediensteten Gemeindebediensteten erfolgt. Was geschieht, wenn ich dem BAGS-KV beitrete?
Der gesamte entgeltrechtliche Teil gilt, sobald dem BAGS-KV beigetreten wurde, was wahrscheinlich dazu führt, dass in diesem Fall der Einzelvertrag in diesem Punkt außer Kraft gesetzt wird.
In den letzten Jahren war die Erhöhung hier immer leicht höher als bei den Gemeindebediensteten.
Die Ist-Lohnerhöhung, welche jene KollegInnen betrifft, die über BAGS-Niveau verdienen, wurde aber in der Vergangenheit nicht gesatzt (verpflichtend gemacht). Daher könnte es in diesem Fall sein, dass hier der Einzelvertrag weiterhin gilt.
* Was passiert, wenn das Gehalt laut BAGS-KV geringer wäre als das gegenwärtige?
In diesem Fall wird dieses Gehalt weiter bezahlt. Um in den Genuss von Vorrückungen zu kommen, sobald der BAGS höher liegt, muss optiert werden.
* Ändert das Nachreichen von Vordienstzeiten etwas am Fristenlauf?
Im Prinzip ändert dies nichts. Ein übertritt in den BAGS-KV bedeutet aber nicht, dass danach keine Einstufungsfehler mehr korrigiert werden können.
* Welchen Vorteil kann es haben, wenn dem BAGS-KV nicht beigetreten wird?
Im Allgemeinen hängt dies vom Gehaltsschema ab; da es im FSW kein solches gegeben hat, kann die Nicht-Optierung praktisch keine Vorteile haben, sollte nicht die Erhöhung der Gehälter der Vertragsbediensteten in Zukunft exorbitant über jener des BAGS-KV liegen.
* Warum haben die KollegInnen im TIP, welches ja keine Krankenanstalt ist, keine Brief von der GF bekommen? Warum haben manche KollegInnen mit Leitungsfunktion ebenfalls keinen bekommen?
Diese wurden vermutlich vergessen. (Auf Nachfrage nach der Betriebsversammlung dürften laut GF manche KollegInnen vergessen worden sein, das TIP hingegen ist Teil des ASK und somit einer Krankenanstalt.)
* Wie sind ÄrztInnen einzustufen?
Verwendungsgruppe 9.
* Wenn nach Einreichung der Vordienstzeiten weniger angerechnet wird als beim ersten Brief, was gilt dann?
Die richtige Anrechnung.
* Wenn ich in den BAGS-KV umgestiegen bin, wird die GF dann versuchen im Sinne der Vereinheitlichung neue Verträge zu abschließen, was die Arbeitszeitregelung usw. betrifft?
Diese Frage ist derzeit nicht beantwortbar. Grundsätzlich sind Verträge nur im Einvernehmen von zwei Seiten änderbar. In Bezug auf die Arbeitszeit gilt für die KollegInnen, die aus dem PSD gekommen sind, die alte Betriebsvereinbarung des PSD; für die ehemaligen
FSW-Beschäftigten gilt selbiges für die Betriebsvereinbarung des FSW. Beide Rechtsgrundlagen sind mittlerweile Bestandteil des jeweiligen Einzeldienstvertrages und können folglich nicht so einfach ohne Zustimmung der Betroffenen abgeändert werden. Für die neu eingestellten KollegInnen gilt in Folge betrieblicher
Übung in Bezug auf die Arbeitszeit die Betriebsvereinbarung des FSW.
* Was passiert, wenn ich den Betrieb verlasse, bevor ich das volle Gehalt laut BAGS-KV bekomme, im Falle das die GF die höheren Gehälter nicht sofort bewilligt, sondern die Anpassung in sieben Schritten bis 2014 durchführt?
Dann gilt das Letztgehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses.
Wie weiter?
Nach Diskussion auf der Betriebsversammlung wird einhellig festgelegt, dass alle KollegInnen, die das wollen, einen Brief an die Geschäftsführung schreiben, in welchem die offenen Fragen angesprochen werden. Der Betriebsrat stellt einen Entwurf für einen solchen Brief vor, welcher die am weitesten verbreiten Fragen enthält. Dieser Entwurf wird einhellig für gut befunden. Die Betriebsversammlung beauftragt den Betriebsrat in Person von Koll. Magnus, diesen Entwurf so schnell wie möglich
(spätestens am nächsten Tag) allen KollegInnen per Mail zukommen zu lassen.
Um keine Fristen zu versäumen, wird die Vorgehensweise vereinbart, dass die KollegInnen den Text des Briefes als Mail zur Vorinformation an beide Geschäftsführer schicken und dann das offizielle Schreiben mit Unterschrift per interner Dienstpost expedieren.
Sollten KollegInnen schriftlich um eine Fristverlängerung ersucht und keine Antwort erhalten haben, soll ein erneuter Brief verfasst werden, in welchem mit der Formulierung „wenn ich nichts Gegenteiliges höre, gehe ich davon aus, dass die Fristverlängerung gilt“ auf diesen Umstand hingewiesen wird.
Diskussion und, wenn von der Belegschaft erwünscht, Abstimmung zur Einführung einer Betriebsratsumlage
Kollege Lesch erläutert die gesetzlichen Bestimmungen für eine Betriebsratsumlage sowie die Gründe, welche für die Einführung einer solchen sprechen und argumentiert dabei die im diesbzgl. Infomail enthaltenen Begründungen - insbes. die erforderliche politische und damit auch finanzielle Unabhängigkeit der Vertretung der Belegschaft vom Betrieb - ausführlich.
In der Diskussion geht es v.a. um die Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit und die (mögliche) Verwendung einer Betriebsratsumlage. Im Falle einer Einführung wird der Betriebsrat die Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit per Infomail kommunizieren.
Die Anwesenden sprechen sich einhellig für eine Abstimmung über die Einführung einer Betriebsratsumlage aus.
In der Folge bringt Kollege Lesch folgenden Antrag ein: „Die Betriebsversammlung möge beschließen, ab 1.1.2007 eine Betriebsratsumlage in der Höhe von 0,3% des Bruttogehaltes einzuführen.“
Diese Antrag wird mit 23 Pro-Stimmen ohne Gegenstimmen angenommen.
Als RechnungsprüferInnen stellen sich dankenswerterweise die Kolleginnen Zidek und Leitner zur Verfügung.
Auf Vorschlag von Kollegen Lesch werden die beiden Vorgenannten einstimmig in die Funktion der RechnungsprüferInnen gewählt.
Wünsche der KollegInnen an die Arbeit des Betriebsrates
* Schnellstmöglicher Abschluss einer Betriebsvereinbarung!
* Veränderungen möglichst frühzeitig mitteilen - dieser Wunsch richtet sich auch an die GF.
* Darf der Betriebsrat mit den Anliegen der Belegschaft monatelang von den EntscheidungsträgerInnen im Betrieb vertröstet werden?
* Der Betriebsrat möge von der GF im Namen der Belegschaft Klarheit über die Abläufe und Zuständigkeiten in der SDW einfordern.
* Zahlreiche KollegInnen wünschen sich regelmäßige Berichte über die Besprechungen des Betriebsrates mit der GF. (Anmerkung zum Protokoll: Die erste solche Besprechung hat am 04.12.2007 statt gefunden, allerdings zu keinen (befriedigenden) Ergebnissen geführt. Für das erste Quartal 2007 wurden bereits drei weitere Termine vereinbart. Sobald es etwas zu berichten gibt, wird dies schnellstmöglich erfolgen.)
* Wie können sich unsere KollegInnen an der Verbesserung der Bedingungen in der SDW beteiligen? Interessierte, die sich aktiv an den betrieblichen Aktivitäten (auch des Betriebsrates) beteiligen wollen, mögen sich bis Mitte Dezember bei Koll. Lesch melden.
Allfälliges
* Dienstzeugnisse von FSW bzw. PSD sind noch immer nicht angekommen - was tun?
Diese sollten per Mail oder Brief offiziell angefordert werden. Allerdings handelt es sich dabei um sog. Zwischenzeugnisse, da das Dienstverhältnis ja nicht aufgelöst wurde.
* Was macht der FSW mit unseren alten Personalakten - wie steht es da mit der Frage des Datenschutzes?
Prinzipiell sollten alle Personalakten an die SDW übergeben worden sein. Einige Daten muss der FSW allerdings aufbewahren, um seinen insbes. sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können.
für das Protokoll
Wien, den 13. Dezember 2007: DI Martina Eybl & Mag. Alexander Magnus