Protokoll der Betriebsversammlung vom 29.03.2007
Tagesordnung
1. Tätigkeitsbericht
2. Erfordernisse für die Betriebsratsarbeit
3. Umsetzung des BAGS-Kollektivvertrages
4. erforderliche innerbetriebliche Regelung für die Umsetzung des BAGS-Kollektivvertrages
5. Arbeitszeit
6. Einrichtungsbesuche
7. Überlegungen zur Errichtung einer Konzernvertretung
8. Allfälliges
Begrüßung durch den Betriebsratsvorsitzenden Koll. Magnus. Zur vom Betriebsrat vorgeschlagenen Tagesordnung gibt es keine Ergänzungen bzw. Einwände.
Tätigkeitsbericht
Kollege Lesch berichtet, dass es weiterhin wöchentliche Betriebsratssitzungen sowie monatliche Besprechungen mit der Geschäftsführung gibt. Die unregelmäßigen Informationsmails des Betriebsrates sind der Belegschaft ja bekannt. Seit der letzten Betriebsversammlung wurde eine systematische Vernetzung mit den Betriebsratskörperschaften der beiden anderen Konzernbetriebe PSD und Reintegra ins Leben gerufen; darüber hinaus arbeitet Koll. Magnus im für uns zuständigen Wirtschaftsbereich 17 der GPA mit.
Mittlerweile ist die Betriebsratsumlage für Jänner 2007 sowie die Nachzahlung für die aus dem PSD zu uns gekommenen KollegInnen aus 2006 eingelangt. Bis dato wurde nur arbeitsrechtliche Fachliteratur im Wert von ca. EURO 85,-- angekauft, womit der derzeitige Kassastand ca. EURO 1.260,-- beträgt.
Des weiteren muss berichtet werden, dass die Geschäftsführung gegen Koll. Magnus Disziplinarmaßnahmen ergriffen hat, welche insbes. besondere Meldepflichten und die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen beinhalten. Begründung für die mündliche und schriftliche Abmahnung war die Teilnahme von Koll. Magnus an der Betriebsversammlung des PSD während der Arbeitszeit.
Nach eingehender Diskussion beschließt die Betriebsversammlung auf Antrag aus dem Publikum folgende Stellungnahme an die Geschäftsführung bei einer Enthaltung:
„Der Betriebsratsvorsitzende Koll. Magnus wurde von der GF auf Grund seiner Vertretung der Interessen der Belegschaft (Vernetzung in Form der Teilnahme an der Betriebsversammlung des PSD auf Einladung) aufgefordert, sich im Büro des kaufmännischen Geschäftsführers an- und abzumelden, sobald er in den Dienst kommt oder aus diesem geht, auf Außendienst geht oder auch seiner betriebsrätlichen Tätigkeit nachgeht, und dabei auch den konkreten Grund der Abwesenheit anzugeben. Dies widerspricht nicht nur dem Gleichbehandlungsgebot, sondern stellt auch eine massive Einschränkung der Erfordernisse der Belegschaft dar, insbes. als dadurch die GF Schlussfolgerungen ziehen kann, wer wann Beratungsangebote des Betriebsrates in Anspruch nimmt. Die Betriebsversammlung spricht sich daher entschieden gegen jegliche Einschränkung der Betriebsratstätigkeit sowie insbes. die gegen Koll. Magnus gesetzten Disziplinarmaßnahmen, sprich die genannten Meldepflichten, aus und fordert die Geschäftsführung auf, diese umgehend zurückzunehmen.“
Erfordernisse für die Betriebsratsarbeit
Koll. Eybl: Erforderlich sind u.a. die Personaldaten sowie im Allgemeinen ein konstruktives Gesprächsklima mit der GF. Wünschenswert wäre weiters eine E-Mail-Adresse, die vom Betrieb zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt ist es wichtig, dass die Belegschaft auf Betriebsversammlungen ihre Wünsche zum Ausdruck bringt.
In der Diskussion wird offensichtlich, dass sich die Belegschaft dagegen verwehrt, dass dem Betriebsrat für seine Tätigkeit erforderliche Unterlagen bzw. Arbeitsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die Betriebsversammlung ist nach Diskussion ohne Widerspruch damit einverstanden, dass die GF dem Betriebsrat die erforderlichen Personaldaten zur Verfügung stellt.
Schließlich wird noch die Frage diskutiert, wie der Betriebsrat seitens der Belegschaft unterstützt werden kann. Der Betriebsrat merkt an, dass Meinungskundgebungen wie auf dieser Betriebsversammlung ebenso hilfreich sind, wie laufende Informationen und Wünsche, welche die Belegschaft an den Betriebsrat heranträgt. Koll. Magnus äußert, dass erfahrungsgemäß die Arbeitsbedingungen in jenen Betrieben besser sind, wo es mehr Gewerkschaftsmitglieder gibt und regt an, dass alle KollegInnen sich eine Mitgliedschaft überlegen. (Anmerkung der Protokollführung: Anträge auf Mitgliedschaft können jederzeit bei Kollegen Magnus angefordert werden.)
Umsetzung des BAGS-Kollektivvertrages
Koll. Adler berichtet, dass die GF Ende März entscheiden wird, ob die neuen BAGS-Gehälter sofort in voller Höhe ausgezahlt werden oder ob in mehreren Teilschritten angepasst wird, was laut GF einzig davon abhängt, ob dies im Rahmen einer bestimmten Summe möglich ist, welche sie dafür als Grenzwert festgelegt hat. Sollte eine sofortige Umstellung nicht möglich sein, hat die GF den Vorschlag des Betriebsrates, die Umstellung in z.B. maximal drei Teilschritten umzusetzen, zur Kenntnis genommen. Es muss aber auch positiv festgestellt werden, dass die Anrechung von Vordienstzeiten dienstnehmerInnenfreundlich erfolgt und Koll. Staffer sehr bemüht ist; auch die den KollegInnen zur Verfügung gestellten Berechnungen sind jetzt sehr übersichtlich und gut nachvollziehbar.
Auf Nachfrage aus dem Publikum, warum ASK bzw. TIP nicht unter den BAGS-Kollektivvertrag fallen bzw. was mit den Inhalten der Betriebsvereinbarung geschieht, sobald die einjährige
Übergangsfrist vorüber ist, antwortet Koll. Magnus, dass der BAGS-Kollektivvertrag nicht für Krankenanstalten gelte, und das ASK ja eine solche sei. Die Inhalte der Betriebsvereinbarungen sind Bestandteile der Einzeldienstverträge und können als solche nur bei Zustimmung der KollegInnen geändert werden, genießen aber nach dem 01. Juli 2007 nicht mehr den kollektiven Rechtsschutz einer Betriebsvereinbarung.
Erforderliche innerbetriebliche Regelung für die Umsetzung des BAGS-Kollektivvertrages
Kollege Lesch berichtet, dass zahlreiche KollegInnen auf Grund ihrer Tätigkeit den Wunsch nach einer SEG-Zulage geäußert haben. Der Betriebsrat befindet sich derzeit in Bezug auf die KollegInnen bei Help U in Gesprächen über die Einführung einer solchen mit der Geschäftsführung, ist aber der Meinung, dass diese auf Grund der Bestimmungen des BAGS-Kollektivvertrages ebenso wie alle Regelungen zur Supervision in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden sollten.
Aus der Belegschaft kommt der Wunsch, dass in einer solchen insbes. auch geregelt werden sollte, was unter Krisenfällen zu verstehen ist.
Eine weitere Frage aus der Belegschaft lautet, ob sich der Betriebsrat bereits in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsführung befindet. Dies musste verneint werden, woraufhin der Betriebsrat auf Nachfrage zur Kenntnis bringen muss, dass diese Frage zwar angesprochen wurde, die GF bisher aber der Meinung ist, dass eine Betriebsvereinbarung nicht erforderlich sei.
Die Belegschaft äußert daraufhin den dringenden Wunsch, dass so bald wie möglich eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden möge und beauftragt den Betriebsrat bei einer Enthaltung damit, mit der Geschäftsführung in sofortige Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zu treten, welche die folgenden Punkte enthält und regelt:
* SEG-Zulage
* Supervision
* Arbeitszeit
* Mitspracherechte für die Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat
* freiwillige Sozialleistungen
* Fortbildungen
* Fahrtkostenabrechnungen
Arbeitszeit
Koll. Eybl berichtet, dass es derzeit zumindest drei verschiedene Arbeitszeitmodelle im Betrieb gibt und stellt die Frage, ob die Belegschaft eine Vereinheitlichung der Regelungen wünscht.
In der Diskussion kommt die Meinung zum Ausdruck, dass einheitliche Regelungen jedenfalls erforderlich sind, die weitere Besprechung konkreter Regelungsinhalte aber erst nach Aufnahme erster Gespräche mit der Geschäftsführung auf einer weiteren Betriebsversammlung erfolgen soll.
Einrichtungsbesuche
Koll. Adler berichtet, dass manche KollegInnen den Wunsch an den Betriebsrat herangetragen haben, dass dieser als Kollektiv regelmäßig alle organisatorischen Einheiten (mindestens ein Mal jährlich) der SDW besucht.
Auf Antrag aus dem Publikum beschließt die Betriebsversammlung einstimmig, dass diese Besuche erwünscht sind und selbstverständlich in der Arbeitszeit erfolgen müssen.
Überlegungen zur Errichtung einer Konzernvertretung
Kollege Magnus berichtet, dass es mit den Betriebsratskörperschaften von PSD und Reintegra Gespräche zur Errichtung einer Konzernvertretung gegeben hat, welche einen positiven Verlauf genommen haben.
Auf Antrag aus der Belegschaft wird über die Errichtung einer Konzernvertretung abgestimmt. Die Betriebsversammlung spricht sich bei 5 Enthaltungen (unter Verweis darauf, dass auf Grund der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit keine ausreichende Diskussion möglich war, um den Unterschied zum Betriebsrat zu verstehen) für die Errichtung einer Konzernvertretung aus.
Allfälliges
Kein Punkte aus der Belegschaft.
Koll. Magnus merkt an, dass die von der Belegschaft an den Betriebsrat erteilten Aufträge so schnell wie möglich an die Geschäftsführung herangetragen werden und je nach Verlauf der diesbzgl. Gespräche noch vor dem Sommer oder nach diesem die nächste Betriebsversammlung stattfinden wird, um über den Fortgang der Gespräche zu berichten.
für das Protokoll
Wien, den 30. März 2007: DI Martina Eybl & Mag. Alexander Magnus