Protokoll der Betriebsversammlung vom 17.04.2008


Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Tätigkeitsbericht
3. Rechnungsbericht
4. Betriebsvereinbarung
5. Frühlingsfest
6. Allfälliges

Der Betriebsratsvorsitzende Koll. Magnus eröffnet die Betriebsversammlung und begrüßt die Anwesenden. Die TeilnehmerInnen stimmen der vom Betriebsrat vorgeschlagenen Tagesordnung zu.

Tätigkeitsbericht

Koll. Adler berichtet über die Tätigkeiten des Betriebsrates seit der letzten Betriebsversammlung. Wesentlich dabei waren:
*Der Betriebsübergang von HelpU zum Verein Wiener Sozialprojekte (VWS) hat relativ gut funktioniert, auch wurde der Betriebsrat der SDW seitens der Geschäftsführung des VWS eingebunden von sich aus eingebunden. Dadurch ist es gelungen einige Verbesserungen für die KollegInnen zu erreichen, was zeigt, was möglich ist, wenn die erforderliche Kooperativität seitens einer Geschäftsführung gegeben ist.
* Der Betriebsrat hat in den letzten Wochen Einsicht in die Personalakten der KollegInnen genommen; es gab eine grobe Kontrolle zwecks Übersicht, was abgelegt wird und was eventuell fehlt. In Folge der Einsicht gab es keine groben Beanstandungen. Die Personalakten werden großteils auf Papier geführt. Koll. Magnus spricht den dafür verantwortlichen KollegInnen seine Hochachtung dafür aus, dass mit solchen technischen Mitteln überhaupt etwas gelingen kann.
* In der SDW werden den KollegInnen unmittelbar zu Dienstbeginn keine Dienstzettel entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgehändigt. (Dienstzettel ist nicht gleich Gehaltszettel!) Die Dienstzettel können zwar durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag ersetzt werden, allerdings nur wenn dieser alle erforderlichen Punkte enthält. Der Betriebsrat wird sich daher weiterhin dafür einsetzen, dass alle erforderlichen Daten den KollegInnen in schriftlicher Form übermittelt werden.
* Bis dato liegt die elektronische Arbeitszeiterfassung auf Eis, auch der Probelauf hat noch nicht begonnen, nachdem der Betriebsrat in einem Brief auf allfällige rechtliche Schritte hinwies, sollte dies ohne Zustimmung des Betriebsrates erfolgen; auch nicht sicher ist, ob das Programm dafür schon gekauft wurde. Über den weiteren Zeitplan ist nichts bekannt.
* Es gibt seit kurzer Zeit eine Infokampagne des Betriebsrates mit Unterstützung der GPA-djp in Form von Infocards im Postkartenformat; weitere Informationsmedien werden folgen. Ziel der Kampagne ist mehr Wissen über die Leistungen von Betriebsrat und Gewerkschaft, mehr aktive Unterstützung der Belegschaft für diese und selbstverständlich auch die Steigerung der Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb. Koll. Magnus weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder nicht nur für die Verbesserung des Kollektivvertrages, sondern auch für die Durchsetzungsfähigkeit im Betrieb entscheidend ist.
* In Hinblick auf die Gründung einer Konzernvertretung hat es keine Fortschritte gegeben. Allerdings könnte dies in nächster Zeit der Fall sein, da die Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung für den PSD zwar immerhin nicht abgebrochen wurden, aber letztlich auch nichts weiter geht.
* Die website des Betriebsrates www.belegschaftsvertretung.net wird laufend mit aktuellen Informationen bestückt. Auch das angeschlossene Diskussionsforum sollte fleißig genutzt werden, weil dieses eine Möglichkeit ist, Druck auf Geschäftsführung und Politik zu erzeugen.
Auf die Frage aus der Betriebsversammlung, ob mit den Personalakten soweit alles in Ordnung sei, antwortet der Betriebsrat, dass jene der ehemaligen PSD-Beschäftigten noch nicht eingesehen werden konnten. Auffällig ist die große Menge von Überstunden bei Geschäftsführung und ISP. Insgesamt konnten keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Rechnungsbericht

Koll. Lesch gibt einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben des Betriebsratsfonds
* Kassastand (bei der letzten Betriebsversammlung): € 2.424,07
* Einnahmen (aus BR Umlage und einmaliger Abschlagszahlung): € 4.915,43
* Ausgaben: € 613,87
* Kassastand aktuell: € 6.725,63
Die Ausgaben setzen sich im wesentlichen aus dem Ankauf von Speichermedien zur Datensicherung, Verköstigung, sowie Kostenzuschüssen zu Betriebsauflügen und Feiern der Abteilungen zusammen.

Betriebsvereinbarung

Koll. Magnus berichtet, dass der Stand zu den Verhandlungen unverändert ist; diese wurden von der Geschäftsführung abgebrochen. Seitens der Geschäftsführung gab es keine Reaktion auf den offenen Brief der Belegschaft von kurz vor Weihnachten. Auf Nachfrage aus der Belegschaft teilt Koll. Magnus mit, dass die Geschäftsführung der Meinung sei, dass sie auf diesen nicht antworten könne, „da der Brief anonym gewesen sei, die Unterschriften mit wenigen Ausnahme, namentlich zwei, nicht lesbar waren“.
In Bezug auf die Aussage der Geschäftsführung zum Anlassfall Karfreitag, dass alle KollegInnen Gleitzeit haben, wurde nun eine ausführliche rechtliche Prüfung der GPA-djp eingeleitet, welche Teile der alten Betriebsvereinbarung(en) für wen gelten können).
Da die Belegschaft großes Interesse an der Wiederaufnahme der Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung bekundet, wird im Anschluss ausführlich und sehr emotional über das weitere Vorgehen diskutiert. Abgesehen vom Vorschlag einer Arbeitsniederlegung oder der Nutzung der Gleitzeit durch alle KollegInnen, werden für die nächste Zeit drei Möglichkeiten genauer ins Auge gefasst.

1. Zunächst verfasst die Belegschaft eine gemeinsame E-Mail an die Geschäftsführung, in welcher diese zur Fortsetzung der Verhandlungen aufgefordert wird. Die E-Mail wird im Verlauf der Betriebsversammlung gemeinsam abgeschickt. Sie lautet:

"Sehr geehrte Geschäftsführung,

in der heutigen Betriebsversammlung haben wir als Belegschaft der SDW einstimmig beschlossen, die Geschäftsführung mittels der gegenständlichen E-Mail, welche noch im Rahmen der Betriebsversammlung versandt wurde, dazu aufzufordern, bis Mitte Mai Verhandlungen über eine Gesamtbetriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat aufzunehmen und diese bis Ende Juni 2008 zum Abschluss zu bringen.
Unserer Meinung nach gibt es hierzu einen klaren und einstimmig beschlossenen politischen Auftrag durch einen nach wie vor gültigen Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2005. Dieser lautet: "Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales möge sicherstellen,
* dass Mittel der Stadt Wien im Gesundheits- und Sozialbereich nur an jene Unternehmen und Vereine vergeben werden dürfen, die kollektivvertragliche Bestimmungen einhalten und dass dies auch als Bedingung in die Förderverträge aufgenommen wird,
* dass für alle zukünftigen MitarbeiterInnen des FSW raschest eine Betriebsvereinbarung abzuschließen ist, die sich an der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Wien orientiert und als Mindestnorm gültig sein muss,
* dass die Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte der BelegschaftsvertreterInnen analog den gesetzlichen Regelungen des ArbVG zu gewährleisten ist.
"
Im Zuge des Betriebsüberganges des Fachbereiches Sucht und Drogen aus dem FSW in die SDW wurde letztere zweifellos zur Rechtsnachfolgerin des FSW, was sich an Hand anderer Rechtsfragen (z.B. der Übernahme der Förderungen) belegen lässt.
Gleichzeitig bezieht sich dieser Gemeinderatsbeschluss aber nicht nur auf den FSW, da die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales in diesem auch beauftragt wird, dafür Sorge zu tragen, „dass Mittel der Stadt Wien im Gesundheits- und Sozialbereich nur an jene Unternehmen und Vereine vergeben werden dürfen, die kollektivvertragliche Bestimmungen einhalten". Im Falle der SDW ist dies nicht gegeben, da zahlreiche Bestimmungen des BAGS-Kollektivvertrages, wie z.B. die verpflichtend vorgeschriebenen Betriebsvereinbarungen zur Supervision und zur SEG-Zulage noch nicht einmal verhandelt werden. Die SDW wäre folglich laut dieses Gemeinderatsbeschlusses von Förderungen der Gemeinde Wien ausgeschlossen; wir können also nicht anders, als die Weigerung der Geschäftsführung, den genannten Gemeinderatsbeschluss umzusetzen, als Gefährdung unserer Arbeitsplätze anzusehen.
Wir gehen aber davon aus, dass sich die Geschäftsführung der SDW selbstverständlich an die gültigen Beschlüsse der politischen Gremien von Stadt und Land Wien halten wird und in diesem Fall offensichtlich nur keine Kenntnis vom genannten Beschluss hatte.
Gleichzeitig sehen wir uns dazu gezwungen, darauf hinzuweisen, dass die Weigerung der Geschäftsführung, eine gute und unseren Arbeitsanforderungen angemessen Betriebsvereinbarung zu verhandeln, nur als Missachtung von uns Beschäftigten der SDW interpretiert werden kann und selbstverständlich Auswirkungen auf die Qualität der in diesem Betrieb erbrachten Leistungen hat.
Sollte die Geschäftsführung sich nicht innerhalb des angesprochenen Zeitraumes dazu verstehen, eine Betriebsvereinbarung zu verhandeln bzw. abzuschließen, sehen wir uns aus Sorge um die Versorgung der KlientInnen der SDW mit qualitativ hochwertigen Leistungen, aber auch um die Einhaltung der politischen Beschlüsse des Wiener Gemeinderates dazu gezwungen, alle erforderlichen Maßnahmen auf politischer, öffentlicher und gewerkschaftlicher Ebene zu ergreifen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Gleichzeitig fordern wir die Geschäftsführung dazu auf, binnen einer Woche dem Betriebsrat einen ersten Termin für Verhandlungen zu nennen bzw. im Falle einer prinzipiellen Ablehnung von Verhandlungen, diese auf inhaltlicher Ebene – im Wege des Betriebsrates – schriftlich an die Belegschaft sowie an die am heutigen Tage unterbrochene Betriebsversammlung zu begründen.
Die Belegschaft der SDW, beschlossen auf der Betriebsversammlung am 17.04.2008"

2. In weiterer Folge fällt die Betriebsversammlung einstimmig folgenden Beschluss: „Die Belegschaft der SDW beschließt, die Betriebsversammlung vom 17.04.2008 auf unbestimmte Zeit zu unterbrechen und beauftragt den Betriebsrat, deren Fortsetzung im Falle unzureichender Ergebnisse bei den angestrebten Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung so schnell wie möglich im erforderlichen Ausmaß einzuberufen.“ An der Fortsetzung sollten möglichst viele KollegInnen teilnehmen.

3. Schließlich wird noch die Möglichkeit eines japanischen Streiks (öffentlichkeitswirksame und durch (politische) Öffentlichkeitsarbeit unterstützte Präsentation der eigenen Forderungen während der Arbeit und in der Freizeit ohne Arbeitsniederlegung) diskutiert (politische Forderungen auf Stirnbändern in Japan üblich; bei uns wären eher Buttons oder T-Shirts eine Variante). Die Betriebsversammlung spricht sich für Buttons aus und beauftragt eine Arbeitsgruppe mit der Vorbereitung der Kampagne (öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, Materialien, Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl teilnehmender KollegInnen), welche auf der Fortsetzung der Betriebsversammlung, auf welcher auch über die Umsetzung abgestimmt wird, vorgestellt wird.

Frühlingsfest

Koll. Eybl berichtet, dass der Betriebsrat am 29. Mai 2008, ab 17 Uhr 30 ein Frühlingsfest veranstaltet und lädt alle KollegInnen herzlich dazu ein. Die schriftliche Einladung dazu wird in den nächsten Tagen erfolgen. An Stelle einer Selbstkostenbeteiligung schlägt der Betriebsrat vor, dass die KollegInnen abteilungsweise jene Erfordernisse (z.B. Gebäck/Brot, Kuchen, Salate) mitbringen, die der Betriebsrat nicht zahlt.
Die Belegschaft erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Allfälliges

Die Nachfrage aus der Belegschaft, ob die besonderen Kontrollmaßnahmen gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden noch aufrecht sind, muss leider mit Ja beantwortet werden. Die Betriebsversammlung bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass dieser Punkt auf die Tagesordnung für die Fortsetzung der Betriebsversammlung gesetzt wird.
Koll. Magnus merkt an, dass die Fortsetzug der unterbrochenen Betriebsversammlung nach den erforderlichen rechtlichen und Planungsschritten in ca. 3 Wochen erfolgen kann und der Termin so schnell wie möglich ausgeschickt wird.

Da es keine weiteren Fragen oder Anmerkungen gibt, schließt der Betriebsratsvorsitzende die Betriebsversammlung.

für das Protokoll

Wien, den 28. April 2008: Susanne Zidek & Mag. Alexander Magnus