Protokoll der Betriebsversammlung vom 26.03.2009


Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Tagesordnung
3. Verfahren vor der Schlichtungsstelle
4. Mehrarbeitszuschläge
5. Weiteres Vorgehen bzgl. Betriebsvereinbarung(en)
6. Allfälliges

Begrüßung durch den Betriebsratsvorsitzenden Koll. Magnus. Zur vom Betriebsrat vorgeschlagenen Tagesordnung gibt es keine Ergänzungen bzw. Einwände.

Verfahren vor der Schlichtungsstelle


Das von der Geschäftsführung angestrengte Verfahren zur Erzwingung einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung ist angelaufen, die erste Sitzung wird in wenigen Tagen statt finden. Nach der ersten sog. Tagsatzung (Sitzung) wird vermutlich noch kein Ergebnis vorliegen. In der sog. Schlichtungskommission sitzen je zwei sog. ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnenvertreterInnen und ein Richter. Für unsere Seite sind dies Kollegin Eybl und ein Kollege der GPA-djp. Da beide Seiten in den meisten Fällen den Interessen ihrer Kurie entsprechend stimmen, obliegt eine Entscheidung in der Regel dem Richter, wenn keine Einigung auf der Verhandlungswege erzielt werden kann.
Vor die Schlichtungsstelle kann immer nur ein Thema zur Behandlung eingebracht werden. Im Entwurf der Geschäftsführung fehlen einige für die Belegschaft wichtige Punkte, z.B. im Bereich des Datenschutzes, die der Betriebsrat in seinem Gegenentwurf berücksichtigt hat.
In der Diskussion wird klar, dass die Mehrheit der KollegInnen diese Vorgehensweise der Geschäftsführung, Betriebsvereinbarungen zu erzwingen, aber nicht einmal mit dem Betriebsrat zu verhandeln, entschieden ablehnt.
Auf Nachfrage aus der Belegschaft antwortet der Betriebsrat, dass die von der Geschäftsführung nominierten Mitglieder der Schlichtungskommission laut Kenntnisstand des Betriebsrates ein Mitarbeiter der Wirtschaftskammer und Koll. Lochner sind.
Die Belegschaft ersucht darum, laufend über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.

Mehrarbeitszuschläge

Derzeit wird in Wien ein Musterverfahren vorbereitet, in dem ein 50%-iger Mehrarbeitszuschlag für alle Mehrstunden von Teilzeitbeschäftigten, die dem BAGS-Kollektivvertrag unterliegen, eingeklagt werden wird. In der SDW wird aber großteils nicht einmal der vom Kollektivvertrag garantiert vorgesehene Zuschlag von 25% ausbezahlt, da die Durchrechnungszeiträume für Mehrstunden und für die Gleitzeit vermischt werden. Daher wird derzeit eine rechtliche Stellungnahme der GPA-djp an die Geschäftsführung vorbereitet.
Laut BAGS-Kollektivvertrag können finanzielle Forderungen nur drei Monate rückwirkend geltend gemacht werden. Daher können alle betroffenen KollegInnen, die dies wollen, dem Betriebsrat eine Vollmacht erteilen, so dass dieser den korrekten Mehrstundenzuschlag jeden Monat in ihrem Namen einfordert. Damit ist der Zeitraum, für den Nachzahlungen zu erfolgen haben, auf bis zu drei Jahre verlängerbar, womit die mögliche Verfahrensdauer des Musterprozesses weitgehend abgedeckt sein sollte.
Alle betroffenen KollegInnen werden daher in ihrem Interesse ersucht, die Vollmacht noch bis Monatsende zu erteilen, es kann dabei in einzelnen Fällen um hohe Beträge gehen.
Auf Nachfrage aus der Belegschaft antwortet Koll. Magnus, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt weit über 80% der Betroffenen ihre Vollmacht bereits erteilt haben.

Weiteres Vorgehen bzgl. Betriebsvereinbarung(en)


Es gibt bekanntlicherweise Punkte, die laut Kollektivvertrag per Betriebsvereinbarung geregelt werden müssen wie z.B. die SEG-Zulage und Supervision. Der Betriebsrat hat die Geschäftsführung in einem Schreiben vor einigen Tagen u.a. dazu aufgefordert, Entwürfe für Betriebsvereinbarungen dazu bis Monatsende vorzulegen. Daraufhin wurde namens der Geschäftsführung per Mail geantwortet, dass noch Details zu klären seien und daher der vorgegeben Termin nicht eingehalten werden könne, woraufhin der Betriebsrat per Mail darauf hingewiesen hat, dass er selbstverständlich gerne im anschließend an die Betriebsversammlung stattfindenden jour fix mit der Geschäftsführung zur Verhandlung der Zeitpläne bereit ist.
Kollegin Kuster möchte auf Leitungsebene im BBB-Bereich versuchen, die SEG-Zulage zu erwirken. Sollte dieser Versuch scheitern, wird der Betriebsrat bei einer Abstimmung einstimmig damit beauftragt, die beiden genannten Betriebsvereinbarungen einzuklagen.
Entsprechende Entwürfe des Betriebsrates liegen vor und werden der Geschäftsführung vorgelegt, so diese keine eigenen Entwürfe vorlegt.
Zahlreiche betroffenen KollegInnen erklären einmal mehr ihren Unmut darüber, dass sie im Gegensatz zu den alten FSWlerInnen keine Essensmarken bekommen, noch dazu wo Geschäftsführer Dressel bei einem Abteilungsbesuch bei CONTACT zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht dagegen ist, dass alle MitarbeiterInnen diese Sozialleistung bekommen.
Koll. Magnus verweist darauf, dass betriebliche Sozialleistungen nur dann steuerfrei sind, wenn diese neben den gesetzlichen Betragsgrenzen auch in einer Betriebsvereinbarung normiert sind.
KollegInnen von CONTACT fordern daraufhin alle KollegInnen auf, innerhalb einer Woche individuelle E-Mails mit der Frage nach der Umsetzung der Essensmarken für alle an die Geschäftsführung zu verfassen.
In der Diskussion wird aber auch einmal mehr festgehalten, dass es eine Reihe von Wünschen der Belegschaft an eine Betriebsvereinbarung gibt, die rechtlich nicht durchsetzbar sind. Hier gelte es entsprechenden politischen Druck zu erzeugen. Der Betriebsrat wird daher beauftragt, Kontakt mit dem Stadtratsbüro aufzunehmen bzw. falls erforderlich einen Brief an die Stadträtin als Eigentümervertreterin zu verfassen.
Zur Vorbereitung erster öffentlicher Aktionen wird eine Aktionsgruppe aus insgesamt 7 KollegInnen ins Leben gerufen. Diese wird von der Betriebsversammlung einhellig damit beauftragt, vorerst eine Aktion für den 1. Mai vorzubereiten und der nächsten Betriebsversammlung, die auf mehrheitlichen Wunsch im Mai stattfinden sollen, weitere Vorschläge zu unterbreiten. Ein genauer Termin für die Betriebsversammlung soll vom Betriebsrat terminlich festgelegt und so bald wie möglich angekündigt werden.
Im Zuge der Diskussion wird angeregt, dass die KollegInnen ihre Wünsche an die Geschäftsführung auf Flipcharts niederschreiben sollen, so dass der Betriebsrat diese im anschließenden jour fix mit der Geschäftsführung übergeben kann. Diese Vorgehensweise findet einhelligen Anklang, so dass in der Folge die KollegInnen ihre Wünsche niederschreiben. Folgende Wünsche der Belegschaft an die Geschäftsführung wurden transportiert (alphabetisch geordnet):
* Anerkennung des Betriebsrates als Sprachrohr der Belegschaft
* Aufnahme der Verhandlungen bezüglich einer Betriebsvereinbarung
* BAGS +20%
* Betriebsvereinbarung
* Bildungskarenz
* Essensmarkerl
* Fortbildungen
* Funktionszulagen
* Info-Weiterabe an Betriebsrat
* kein Mobbing
* Kommunikation
* Kooperation
* offenes Ohr für unsere Anliegen
* regelmäßige Supervision
* respektvoller Umgang mit der Belegschaft bzw. dem Betriebsrat
* Rücktritt
* Sabbatical
* SEG-Zulage
* Uns Ernst nehmen!

Allfälliges


* Der Betriebsrat weist darauf hin, dass die Wirtschaftskrise aus den in einer entsprechenden Mail genannten Gründen Beschäftigte im Sozialbereich doppelt treffen werde und ersucht daher darum, dass sich möglichst viele KollegInnen an der diesbzgl. Demonstration am 28.3. beteiligen.
* Im bereits genannten Brief an die Geschäftsführung wurde diese auch aufgefordert, den Betriebsrat entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen über Versetzungen (Versetzungen zwischen Abteilungen, Funktionswechsel innerhalb von Abteilungen, Übernahme von Leitungsfunktionen, räumliche Versetzungen z.B. in andere Büros und auch Veränderungen der Arbeitszeit, sowie Veränderungen in der Einstufung oder anderen Einkommensbestandteilen) zu informieren. Da dies bisher nur unzureichend erfolgt, werden alle betroffenen KollegInnen ersucht, solche Vorkommnisse selbst dem Betriebsrat mitzuteilen, da dies eine Voraussetzung für eine gute Vertretungsarbeit ist – insbes. können ohne die entsprechenden Informationen keine Einsprüche gegen verschlechternde Versetzungen gemacht werden.
* Auf Nachfrage des Betriebsrates erklärt sich die Belegschaft einstimmig damit einverstanden, dass das Frühlingsfest des Betriebsrates in der selben Form wie letztes Jahr statt findet, und zwar am 5.6., ab 17 Uhr.

Da es keine weiteren Punkte mehr gibt, erklärt der Betriebsratsvorsitzende Koll. Magnus die Betriebsversammlung für beendet.

für das Protokoll

Wien, den 15. April 2009: Mag. Alexander Magnus & Susanne Zidek