Protokoll der Betriebsversammlung vom 15.12.2009


Tagesordnung

* Begrüßung
* Tagesordnung
* Betriebsvereinbarung SEG-Zulage
* Betriebsvereinbarung Supervision
* Essensmarken
* Weiteres Vorgehen bzgl. offener Betriebsvereinbarung(en)
* Betriebliche Gesundheitsförderung
* Weiterarbeit des Betriebsrates
* Kollektivvertragsverhandlungen
* Allfälliges

Begrüßung durch den Betriebsratsvorsitzenden Koll. Magnus. Zur vom Betriebsrat vorgeschlagenen Tagesordnung gibt es keine Ergänzungen bzw. Einwände. Auch der Vorschlag, den Tagesordnungspunkt "Essensmarken" auf Grund der Anwesenheit der Geschäftsführung zu diesem Tagesordnungspunkt vorzuziehen, wird akzeptiert.

Essensmarken

Die Geschäftsführer wurden eingeladen, um der Belegschaft die Möglichkeit zu geben, direkt von der Geschäftsführung die Gründe zu erfragen, warum es Essensmarken nicht für alle gibt.
Es wurden eingangs ein paar Fragen gesammelt, wie z.B. "wo liegt das Problem, dass nicht alle MitarbeiterInnen Marken bekommen?", "ist das Antwortmail nur von einem Geschäftsführer gekommen?", "ist die Haltung der Geschäftsführer zu dem Thema einheitlich?".
GF Mag. Brinskele und GF MA Dressel erklärten der Belegschaft unter Anführung verschiedener Argumente, welche Gründe dagegen sprechen, dass alle MitarbeiterInnen Essensmarken bekommen.
Der Inhalt des Antwortmails wurde zwischen beiden abgestimmt und die inhaltliche und finanzielle Seite abgewogen. Es geht dabei nicht so sehr um die finanzielle Mehrbelastung, sondern es muss laut Geschäftsführung grundsätzlich die Gesamtsituation betrachtet werden. Nach Übernahme der FSW-MitarbeiterInnen wurden auch einige "Baustellen" mit übernommen. Die aktuelle arbeitsrechtliche Situation weist ca. 9 verschiedene Dienstverhältnisse mit verschiedenen Rahmenbedingungen auf – jedes Dienstverhältnis sei ein in sich geschlossenes Werk; somit sieht die Geschäftsführung keine Möglichkeit einer Gleichstellung aller KollegInnen. Die GF sieht auch im "Abfüttern" der Belegschaft kein zeitgerechtes Mittel mehr, Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen; aus Sicht der GF sind die Essensmarken ein Auslaufmodell, weil es weit wichtigere Themenpunkte zu bearbeiten gilt, wie z.B. die SEG-Zulage. Dafür wären die Gelder für 2010 auch gesichert und es sollte ein rascher Abschluss zur anstehenden Betriebsvereinbarung darüber angestrebt werden. Die Geschäftsführung gibt auch zu bedenken, dass die SDW nur ein Teil eines Firmenkonstruktes ist; werden in der SDW Essensmarken zugestanden, würde natürlich dann auch von Seiten der Beschäftigten des PSD und der Reintegra der Wunsch danach laut. Außerdem ist es aus Sicht der GF wichtiger, dass alle Dienstposten gesichert seien und dafür im nächsten Jahr Gelder zur Verfügung stehen.
Auf die Frage nach geeigneten Motivationsmitteln wird der Vorteil des Biennalsprungs durch den BAGS-Kollektivvertrag angeführt. Die Verträge im FSW sahen diesen nicht vor. Nach der Übernahme der ehemaligen MitarbeiterInnen des FSW wurde diesen angeboten, in den gehaltsrechtlichen Teil des BAGS-Kollektivvertrag zu optieren. Tatsächlich aber blieben die Essensmarken diesen KollegInnen trotzdem erhalten.
Über wertschätzende Arbeit wurde seitens der GF gesagt, dass die SDW heute 50% mehr Budget zur Verfügung hat als zu Beginn und dass die Motivation sehr wohl durch positives Führen, gutes Arbeitsklima mit KollegInnen und Vorgesetzten und nicht zuletzt aus der eigenen Arbeitsleistung abgeleitet werden kann.
Mehrere KollegInnen wenden ein, dass trotzdem die Motivation seitens der Geschäftsführung fehlt. Viele KollegInnen sehen es als Tatsache, dass es über drei Jahre gedauert hat, bis die Zuerkennung der SEG-Zulage kurz vor der Umsetzung steht, obwohl diese seit Anfang an vom Kollektivvertrag vorgesehen war. Etwas als Motivation zu sehen, was rechtlicher Standard ist, sei nicht legitim. Die Essensmarken stehen als Synonym für Gleichheit in der Firma.
Die Geschäftsführung verhandelt jedes Jahr aufs Neue das Budget und muss sich bei ihren Personalaufwendungen an kollektive Vorgaben halten, also argumentieren können, wofür Geld ausgegeben wurde. Nicht Aufgabe der GF ist es, Verbesserungen im Kollektivvertrag zu erzielen.
Die GF hofft auf eine rasche Umsetzung des Abschlusses der Betriebsvereinbarung zur SEG-Zulage; eine Betriebsvereinbarung für Supervision wäre dann noch offen, damit wäre dienstrechtlich aus Sicht der Geschäftsführung alles abgedeckt. Der Betriebsratsvorsitzende wendet ein, dass die SDW sehr wohl Mitglied in der BAGS werden könne und sich dann auch aktiv an einer Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen im Sozialbereich im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen beteiligen könne.
Ein Kollege wendet noch ein, dass zwar offensichtlich für ein Photoshooting Geld ausgegeben werden könne, welches nicht viel weniger kostete als die Essensmarken für jene KollegInnen, die keine haben, für ein Jahr kosten würden, für letztere aber kein Geld vorhanden sei. Auch dies zeigt, was in der Firma Wert habe und was nicht.
Die Geschäftsführung bietet an, sich weiteren Diskussionen – auch zu anderen Themen – auf Betriebsversammlungen zu stellen. Die Betriebsversammlung einigt sich darauf, eine dementsprechende Einladung gegebenenfalls zu beschließen.

Betriebsvereinbarung SEG-Zulage


Der Betriebsrat hat zum Entwurf der Betriebsvereinbarung für die SEG-Zulage der Geschäftsführung einen Gegenentwurf ausgearbeitet, der ersteren inhaltlich um die Definition der "erschwerten Arbeitsbedingungen" erweitert, so dass auch Administrationskräfte mit KlientInnenkontakt Anspruch auf diese Zulage hätten. Bei der Abstimmung darüber, ob der Betriebsrat – falls dessen weitergehender Entwurf mit der Geschäftsführung akkordiert werden kann – unterzeichnen soll, obwohl nicht alle KollegInnen, für welche ursprünglich eine SEG-Zulage gefordert wurde, davon erfasst sind, gibt es eine Gegenstimme und sonst ausschließlich Pro-Stimmen.

Betriebsvereinbarung Supervision

Der Betriebsrat hat einen Entwurf zu einer Betriebsvereinbarung zu Supervision erarbeitet und der Geschäftsführung vorgelegt. Die Geschäftsführung ihrerseits hat einen Gegenentwurf eingebracht. Dazu gab es vom Betriebsrat eine Stellungnahme mit Adaptierungswünschen (z.B. Rechtsanspruch auf Supervision als präventive Maßnahme unabhängig der Berufsgruppenzugehörigkeit, mehr Stunden als im Entwurf der Geschäftsführung vorgesehen, obwohl auch diese Forderung noch weit unter dem Üblichen im Sozialbereich (z.B. VWS 78 Stunden pro Jahr) liegt).
Der Betriebsrat wird nach Diskussion durch die Belegschaft einer Betriebsvereinbarung zur Supervision nur zustimmen, wenn es tatsächliche Verbesserungen, insbes. den Rechtsanspruch, gibt. Zuvor wird es jedenfalls eine Abstimmung darüber in einer Betriebsversammlung geben.

Offene Betriebsvereinbarungen


Es gibt derzeit nichts Schriftliches, was die genaue Arbeitszeit betrifft. Daher wird der Betriebsrat einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit vorlegen, so dass es keine Diskussionen mehr um Arbeitszeiten aber auch Mehr- und Überstundenzuschläge gibt; sollte die Geschäftsführung nicht verhandlungsbereit sein, ist auch der Rechtsweg eine Option. Koll. Zidek fragt die anwesenden KollegInnen nach der Wichtigkeit einer solchen Betriebsvereinbarung, was alle Anwesenden bejahen. Der Betriebsrat wird die Belegschaft über die weitere Vorgehensweise und den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Es gab ein Angebot zu Massage im Betrieb. Der Betriebsrat hat mit der Geschäftsführung darüber verhandelt; leider war nicht viel Unterstützung dafür zu holen. Das Ergebnis dazu sieht so aus, dass das Angebot nur nach der Arbeitszeit genutzt werden darf, finanzielle Unterstützung dafür gibt es seitens der Geschäftsführung keine, es dürfe allerdings ein Raum der SDW, der sich dafür eignen würde, genutzt werden.
Die Belegschaft äußert ihr Unverständnis darüber, dass es in einer modernen Firma keine betriebliche Gesundheitsförderung gibt, erklärt aber auch einhellig, dass es wichtigere Prioritäten für die Betriebsratsarbeit gibt.

Weiterarbeit des Betriebsrates

Koll. Eybl ist aufgefallen, dass nach Abstimmung und Zuspruch der Belegschaft, die Buttons produzieren zu lassen und zu tragen, jetzt höchstens 30% der Belegschaft tatsächlich auch hinter der Aktion stehen. Koll. Eybl fragt daher nach der Sinnhaftigkeit der Arbeit des Betriebsrates und überlegt, eventuell aufzuhören.
Es gibt verschiedene Gründe seitens der Belegschaft, die Buttons nicht oder nicht immer zu tragen. Insbes. wird in diesem Zusammenhang auf den Vorfall auf einer Veranstaltung einer Abteilung hingewiesen, in deren Gefolge es seitens der betroffenen Leitungspersonen zu emotionalem Druck, aber auch menschenrechtswidrigen Androhungen kam.
Nach Diskussion wird vereinbart, dass die Buttons wieder verstärkt getragen werden sollen, insbes. auch auf der Betriebsweihnachtsfeier. Daher werden einige freiwillige KollegInnen dort Buttons für jene, die diese vergessen haben, zur Verfügung stellen. Schließlich wird noch vereinbart, dass der Stadträtin als Weihnachtsgeschenk von Betriebsrat und Belegschaft ein Button überreicht wird, so sie denn kommt.

Kollektivvertragsverhandlungen

Es gab einen Abbruch der Kollektivvertragsverhandlungen. Derzeit läuft daher eine Unterschriftenaktion. Nur mit genügend Unterstützung kann die Gewerkschaft weiter für eine angemessene Lohnerhöhung kämpfen. Tatsächlich argumentieren die Sozialbetriebe einmal mehr damit, dass wir als Gewerkschaft ja eh nichts tun können, weil wir im Sozialbereich so wenige Mitglieder haben. Einige KollegInnen fragen daraufhin spontan nach der Gewerkschaftsmitgliedschaft, die allen vom Betriebsrat nochmals ans Herz gelegt wird.
Sollte es bei der nächsten Verhandlungsrunde am 21.12. keine Einigung geben, wird es am 14.01.2010 um 14 Uhr bei der ArbeitgeberInnenvereinigung BAGS eine öffentliche Betriebsversammlung geben, an welcher möglichst alle KollegInnen teilnehmen sollten. Das Recht auf die Teilnahme an Betriebsversammlungen haben jedenfalls immer alle KollegInnen! Koll. Magnus wird beauftragt, dies auch auf der Einladung zur nächsten BV anmerken.
In der Folge wird diskutiert, an welchen Aktionen sich die KollegInnen der SDW zu beteiligen bereit wären. In dieser Diskussion wird grundsätzlich bis hin zum Streik nichts ausgeschlossen.

Allfälliges

Im November und Dezember fanden die Kassaprüfungen des Betriebsratsfonds statt. Sowohl intern durch die RechnungsprüferInnen Koll. Böhsner und Matt, als auch extern (durch die AK) kam es zu keinen Beanstandungen.
Der Betriebsrat bedankt sich bei den Rechnungsprüferinnen Koll. Matt und Koll. Böhsner für ihre akribische Kontrolle, welche nicht in allen Betrieben selbstverständlich sei.

Da es keine weiteren Punkte gibt, erklärt der Betriebsratsvorsitzende Koll. Magnus die Betriebsversammlung für beendet.

für das Protokoll:

Wien, 18.12.2009: Mag. Alexander Magnus & Susanne Zidek