Infomail 2 vom 07.11.2006
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Reaktion auf den Brief der Geschäftsführung zum BAGS-Kollektivvertrag hat es zahlreiche Fragen gegeben. Wir wollen in der Folge versuchen, die am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten. Sollte damit die eine oder andere Frage nicht beantwortet sein, könnt ihr euch selbstverständlich jederzeit gerne an den Betriebsrat wenden.
Fragen und Antworten zum BAGS-Kollektivvertrag
Wenn ich laut BAGS-Kollektivvertrag weniger verdienen würde als ich derzeit verdiene, bekomme ich dann nach Unterschrift dieses geringere Gehalt?
Nein, das derzeitige Gehalt wird solange nur um die Ist-Gehaltserhöhung erhöht, bis es unter der Einstufung nach BAGS-Kollektivvertrag inklusive der Vorrückungen liegen würde. Ab dann gibt es Vorrückungen laut BAGS-Kollektivvertrag.
Akzeptiere ich mit meiner Unterschrift alle anderen Bedingungen des BAGS-Kollektivvertrages?
Mit Ausnahme der entgeltrechtlichen Bestimmungen gilt der BAGS-Kollektivvertrag bereits seit 01.07.2006 als Mindeststandard für alle KollegInnen. Bessere Bedingungen durch Betriebsvereinbarung, Einzeldienstvertrag oder betriebliche
Übung (d.h. sog. Gewohnheitsrecht) bestehen und bleiben unangetastet.
Welche Vordienstzeiten (entscheidend für die Einstufung in Gehaltsstufen) müssen angerechnet werden?
Es werden maximal 10 Jahre als Vordienstzeiten angerechnet. Nicht facheinschlägige Vordienstzeiten werden zu 50% bis zu maximal zwei Jahren angerechnet. Voll angerechnet werden alle Zeiten von Anstellungsverhältnissen von über 19 Stunden pro Woche. Andere Arbeitsverhältnisse sind im Verhältnis zu 19 Stunden, also bei 16 Stunden z.B. 16/19 anzurechnen.
Welche Normalarbeitszeit gilt? Die neu eingestellten KollegInnen haben bereits eine 38-Stunden-Woche?
Zwecks Gleichstellung aller KollegInnen wäre die Einführung der 37,5-Stunden-Woche für alle KollegInnen ohne bezahlte Pausen zu empfehlen, da jetzt manche eine Realarbeitszeit in dieser Höhe haben, andere aber 38 Stunden.
Auf Basis welcher Normalarbeitszeit berechnet sich das Gehalt für Teilzeitbeschäftigte?
Die Berechnungsgrundlage dafür ist die in der SDW übliche Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte, welche nach Inkrafttreten des BAGS-Kollektivvertrages, also ab dem 01.07.2006, angestellt wurden; dabei handelt es sich um 38 Wochenstunden.
Welche Informationen benötige ich, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ob ich in den BAGS-Kollektivvertrag optieren soll oder nicht?
Erstens ist dazu eine korrekte Vergleichsrechnung (inklusive korrekter Anrechnung der Vordienstzeiten und der Stichtage) zwischen Gehalt nach BAGS-Kollektivvertrag und derzeitiger Regelung erforderlich. Zweitens ist die Antwort auf die Frage erforderlich, ob eine korrekte Einrechnung der Zulagen erfolgt ist. Drittens ist ein Vergleich der Entwicklung des Gehalts auf Basis des BAGS-Kollektivvertrages und der derzeitigen Regelung, insbes. in Bezug auf den geplanten Verbleib im Betrieb, erforderlich. Nachdem es auf Basis der Einzelverträge keinen Anspruch auf Vorrückungen gibt, ist der Umstieg - unter Voraussetzung einer korrekten Einstufung - für alle KollegInnen ein Vorteil, da es damit zumindest ab einem bestimmten Zeitpunkt einen Anspruch auf Vorrückungen gibt.
Wünschenswert wäre daher im Schreiben der Geschäftsführung jedenfalls ein eindeutiger Ausweis des Vorrückungsstichtages für das Gehalt, welcher aus der derzeitigen Fassung nicht ersichtlich ist, sondern innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten liegen kann. Ebenfalls wäre die genaue Aufführung der angerechneten Vordienstzeiten - differenziert nach facheinschlägigen und nicht facheinschlägigen Zeiten - erstrebenswert.
Wir werden daher in unserer nächsten (ersten) Besprechung mit der Geschäftsführung versuchen, diese davon zu überzeugen, dass ein zusätzliches Schreiben mit möglichst vielen der genannten Informationen, insbes. aber den bereits angerechneten Vordienstzeiten sowie den Stichtagen für die Gehaltsvorrückung und den Urlaub, wünschenswert wäre.
Welche Zulagen stehen mir zu? Sind diese in den Berechnungen bereits inkludiert?
Derzeit wurden die Zulagen bei manchen KollegInnen in die Berechnung inkludiert, bei anderen nicht. Offensichtlich ist, dass in Bereichen, wo jetzt schon KollegInnen eine Gefahren- bzw. Erschwerniszulage haben, diese für alle Beschäftigten anzuwenden wären.
Gibt es Vorerfahrungen bezüglich der Gefahrenzulagen?
Erfahrungsgemäß werden diese dort gewährt, wo sie steuerfrei sind, also bei KollegInnen, die direkt mit Risikogruppen von KlientInnen arbeiten. Nachdem dies in mehreren Abteilungen der SDW bei den von der Gemeinde Wien abgeordneten KollegInnen der Fall ist, dürfte hier keine all zu große Frage entstehen.
Wie wird der Urlaubsstichtag berechnet?
Urlaubsstichtag ist der Tag es Arbeitsbeginns in der SDW, bzw. bei den KollegInnen, die bereits im FSW beschäftigt waren, im FSW. Der Urlaubsstichtag ist insoferne relevant als es nach einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit einen höheren Jahresurlaubsanspruch (laut BAGS-Kollektivvertrag erstmals nach 10 Jahren 2 zusätzliche Tage bei Vollarbeitszeit) gibt.
Fazit
... ist, dass alle KollegInnen durch einen Umstieg in den BAGS-Kollektivvertrag nichts verlieren können, sondern zumindest in einigen Jahren - unter Voraussetzung einer korrekten Einstufung, insbes. was die Vordienstzeiten betrifft, und der korrekten Einrechnung allfälliger Zulagen - etwas gewinnen (garantierte Vorrückungen). Diese sind vor Unterschrift genau zu prüfen! Wir empfehlen daher allen KollegInnen einen Umstieg in den BAGS-Kollektivvertrag!
Wie weiter?
Abgesehen von der jederzeitigen Möglichkeit einer individuellen Beratung durch den Betriebsrat planen wir noch eine Betriebsversammlung für Mittwoch, den 29.11., ab 15 Uhr in der Laudongasse. An dieser wird auch ein Experte der GPA teilnehmen, um noch weitergehende Fragen zum BAGS-Kollektivvertrag, der ein wesentlicher Punkt der Tagesordnung sein wird, zu beantworten. Die Einladung zur Betriebsversammlung wird in der nächsten Woche ergehen.
Auf dieser Basis sollte es für alle KollegInnen möglich sein, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Ein schnelle Entscheidung ist nicht erforderlich, da das neue (bei manchen KollegInnen höhere) Gehalt ohnedies erst mit Anfang 2007 zur Auszahlung gelangen würde.
mit kollegialen Grüßen
07. November 2006, Der Betriebsrat
PS: Wir ersuchen euch mit diesem Mail auch nochmals, eure Wünsche und Bedürfnisse zu allen möglichen Fragestellungen an den Betriebsrat per Mail, telefonisch oder schriftlich (gerne natürlich auch anonym) zu formulieren. Rückmeldungen bitte bis 15.11.2006 an Martina Eybl (martina.eybl@sd-wien.at, 4000-87385, c/o Contact, Laudongasse 29-31, 1080 Wien per interner Dienstpost).
PPS: In Abteilungen, wo nicht alle KollegInnen über ein persönliches E-Mail verfügen, ersuchen wir um Weitergabe dieser E-Mail an alle. Sollte jemand den Wunsch haben, die Infomails des Betriebsrates an eine andere E-Mail-Adresse geschickt bekommen oder wir eine solche Adresse nicht haben, kann diese jederzeit gerne mitgeteilt werden und wir werden unseren Verteiler dementsprechend adaptieren.