Infomail 3 vom 16.11.2006


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie ihr bereits der Einladung zur Betriebsversammlung entnehmen konntet, wollen wir auf dieser auch die Frage der Einführung einer Betriebsratsumlage diskutieren. Wir wollen euch daher zuvor schon einige wesentliche Informationen zu dieser zukommen lassen. Selbstverständlich stehen auch alle BetriebsrätInnen gerne zur Diskussion dieser Frage zur Verfügung.
Im Falle der Einführung kommt eine Betriebsratsumlage in einen so genannten Betriebsratsfonds, der zur Deckung von Ausgaben des Betriebsrates dient, welche nicht vom Betrieb übernommen werden müssen, und gleichzeitig einen betrieblichen Sozialfonds zur Abdeckung von sozialen Härtefällen unter den KollegInnen speist. Eine Betriebsratsumlage kann bis zu 0,5% des Bruttoeinkommens betragen und muss auf einer Betriebsversammlung bei Anwesenheit von zumindest der Hälfte der stimmberechtigten KollegInnen (alle Privatangestellten und Gemeindebediensteten) beschlossen werden.
Der Fairness halber muss auch gesagt werden, dass noch geklärt werden muss, wie das Procedere für den beschlossenen Prozentsatz bei den Gemeindebediensteten aussehen kann, da ja eine Betriebsratsumlage direkt durch die Lohnverrechnung abgebucht wird. Aber auch bei diesen KollegInnen können Betriebsrats- und Personalvertretungsumlage gemeinsam nicht über 0,5% ausmachen.
Selbstverständlich muss die Verwaltung des daraus resultierenden doch nicht unbeträchtlichen Finanzvolumens auch korrekt vor sich gehen. Um diese zu überprüfen, werden im Falle der Einführung einer Betriebsratsumlage auf der Betriebsversammlung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auch zwei RechnungsprüferInnen und zwei StellvertreterInnen für diese gewählt. Es handelt sich dabei um ein Ehrenamt in der Arbeitszeit, von welchem BetriebsrätInnen ausgeschlossen sind.
Wesentliches Argument für die Einführung einer Betriebsratsumlage ist die finanzielle bzw. wirtschaftliche Unabhängigkeit der Vertretung der Belegschaft von der Geschäftsführung, wodurch mit Sicherheit auch mehr politische Unabhängigkeit gegeben ist, wenn nicht jede noch so kleine Anschaffung quasi eine Gnade ist.
Ein möglicher Vorschlag für die Verwendung der Mittel des Betriebsratsfonds, über die einmal jährlich auf einer Betriebsversammlung Bericht erstattet wird, was auch die Prüfergebnisse der RechnungsprüferInnen mit einschließt, sieht folgendermaßen aus:
* 35% Rücklage für betrieblichen Sozialfonds für Härtefälle bei KollegInnen (zweckgebunden)
* 15% Aktivitäten der Belegschaft wie Betriebsfeiern und Betriebsausflüge bzw. Sozialleistungen des Betriebsrates (zweckgebunden)
Der Rest würde für folgende Posten verwendet:
* gesetzliche Geschäftsführungskosten des Betriebsrates (Fachliteratur, Anschaffungen, Büromaterial, das über das Betriebsübliche hinausgeht, Material für politische Aktivitäten)
* Fortbildungskosten des Betriebsrates inklusive Reisespesen
* Fahrtkosten des Betriebsrates in Wien
* Informations- und Werbematerial für die Belegschaft
* sonstiges

mit kollegialen Grüßen

16. November 2006, Der Betriebsrat

PS: In Abteilungen, wo nicht alle KollegInnen über ein persönliches E-Mail verfügen, ersuchen wir um Weitergabe dieser E-Mail an alle. Sollte jemand den Wunsch haben, die Infomails des Betriebsrates an eine andere E-Mail-Adresse geschickt zu bekommen oder wir eine solche Adresse nicht haben, kann diese jederzeit gerne mitgeteilt werden und wir werden unseren Verteiler dementsprechend adaptieren.