Infomail 35 vom 12.05.2009


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

tatsächlich wurde am 30.4.2009 eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung und -verwaltung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung abgeschlossen. Dazu gilt es noch einige wesentliche Fakten festzuhalten:
1. Die Geschäftsführung hat nie über diese Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat verhandelt, also konnte es auch keine erfolglosen (genauso wenig wie erfolgreiche) Verhandlungen geben.
2. Die „grundsätzlichen Einwände des Betriebsrates“ – womit die Geschäftsführung die Junktimierung mit anderen Forderungen meint, welche nicht vom Betriebsrat stammt, sondern auf zahlreichen Betriebsversammlungen von der Belegschaft mit übergroßer Mehrheit beschlossen wurde, was für die Geschäftsführung offensichtlich ohne Belang ist – waren überhaupt nicht Thema der Verhandlung vor der Schlichtungsstelle. Sie konnten es nicht einmal sein, da Verfahren vor der Schlichtungsstelle grundsätzlich nur jene Aspekte behandeln dürfen, welche die jeweils eingebrachte Thematik betreffen. Also wurde die von der Belegschaft gewünscht Junktimierung mit anderen Themen weder abgelehnt noch für richtig befunden.
3. Wie die Verhandlung vor der Schlichtungsstelle aber sehr wohl gezeigt hat, können Betriebsrat und Geschäftsführung sehr wohl miteinander reden. Die Betriebsvereinbarung wurde nämlich nicht von der Schlichtungskommission beschlossen, sondern zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung ausverhandelt!
4. Der Betriebsrat war und ist immer zu Verhandlungen bereit.
Auch ohne Aufforderung der Geschäftsführung wünschen wir uns eine möglichst zahlreiche und intensive Einwirkung der Belegschaft auf den Betriebsrat auf der nächsten Betriebsversammlung.An die entsprechenden Beschlüsse von Betriebsversammlungen hat sich der Betriebsrat bisher immer gehalten und das wird auch in Zukunft so sein.
Wir freuen uns bereits auf die in der E-Mail der Geschäftsführung angekündigte Vorlage zur Weiterentwicklung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Solche wird selbstverständlich auch der Betriebsrat weiterhin vorlegen. Entsprechend des Beschlusses der letzten Betriebsversammlung haben wir der Geschäftsführung bereits einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung zu Supervision und Fortbildung vorgelegt.

Das Frühlingsfest des Betriebsrates musste aus organisatorischen Gründen leider auf den 19.6. – Uhrzeit und Ort bleiben gleich – verschoben werden. Anmeldeschluss ist dementsprechend der 15.6.

Solltet ihr weitere Fragen oder auch Anregungen haben, stehen wir euch selbstverständlich wie immer jederzeit gerne zur Verfügung.

mit kollegialen Grüßen

12. Mai 2009, Der Betriebsrat